Das gesamte Gebiet der Freilichtanlage wurde durch einen Zaun eingegrenzt. Dabei haben wir versucht eine Zaunkonstruktion zu wählen, die einerseits auch in keltischer Zeit bekannt gewesen sein könnte und deren Anlage andererseits nach Möglichkeit keinerlei Störungen des unter Denkmalschutz stehenden Areals erforderte.
Unsere Wahl fiel auf einen sog. Stangen- oder Bänderzaun, der in volkskundlichem Milieu vor allem dort eingesetzt wurde, wo der Untergrund kaum tiefere Eingriffe möglich machte, wie z. B. auf Almböden. Die senkrechten Elemente dieser Zaunkonstruktion bestanden aus leicht gebogenen Ästen von starken Fichten oder Tannen mit Durchmessern bis zu 8 cm an den dickeren unteren Enden. Diese wurden unten angespitzt und paarweise im Abstand von etwa 20 cm einige Zentimeter in den Boden gesteckt, so dass die beiden Wölbungen zueinander gerichtet waren. Diese Paare sind etwa im Abstand von 1 m aufgestellt worden.
Die querliegenden Elemente bestanden aus relativ langem Stangenholz von Fichten und Tannen mit Durchmessern bis zu etwa 12 cm an den Wurzelenden. Die Stangen wurden umseitig an mehreren Stellen mit einem Ziehmesser streifenweise entrindet, damit sie vor allem in Bodennähe nicht absticken können. Nun wurden die Stangen schräg zwischen die Astpaare eingelegt. Zwischen den Stangen wurden diese Paare mit Bindungen aus harzreichen Fichtenästen mit Durchmessern bis zu 3 cm versehen. Insgesamt drei Bindungen pro Paar, zwischen denen jeweils zwei bis drei Stangenlagen eingebracht wurden. Die Äste wurden für diesen Zweck vorher auf einem Glutbett erwärmt bis sich die Rinde dunkel verfärbte. Dadurch erhitzte sich das Harz in den Zellen und die Fasern der Äste konnten in sich verdreht werden. Insgesamt gibt es vier Eingangstore in das Freilichtgelände, von denen drei aus Sicherheitsgründen auch mit Fahrzeugen passiert werden können. Die Tore bestehen aus Wendebohlenkonstruktionen aus Rundstämmen mit eingeflochtenem Astwerk.